fairdog-Schleife

Die fairdog-Schleife weist Ihren Hund als sachkundig geführt und erzogen aus.

fairdog setzt sich intensiv für ein besseres Miteinander von Hund und Mensch ein. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses harmonische Miteinander ist das Verstehen unserer Hunde und das erleichtert ein fairdog-Sachkundeseminar. fairdog-Sachkunde-/Praxisseminare werden ständig aktualisiert und bieten Hundebesitzern ein umfassendes Hundewissen.

Absolventen der fairdog-Seminare erhalten einen Sachkundenachweis und dürfen ihren Hund, mit der fairdog-Schleife als erzogen und sachkundig geführt kennzeichnen.

Ziele des Clubs

 

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Ohne Anmeldepflicht können Hundehalter weder steuerlich erfasst noch registriert werden. Das ist aber die Grundvoraussetzung dafür, die Bedürfnisse der Hundehalter einer Gemeinde zu erfassen und einen gerechten Hundesteuersatz zu errechnen. Die jährliche Hundemarke sollte sich (so wie das Pickerl) farblich von der Vorjahresmarke abheben und alphanumerisch gekennzeichnet sein.

Die Haltung und gewaltfreie Erziehung eines Hundes verlangt viel Zeit, Geduld und natürliche Autorität. Menschen, die wiederholt bewiesen haben, dass sie ihre Ziele nur mit Gewalt erreichen können, sind völlig ungeeignet, einem Hund – egal welcher Rasse – ein guter souveräner Führer zu sein.

Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“. Die Tierschutzhäuser sind voll mit unvermittelbaren Hunden dieser Art, weil sie für ihre Besitzer zu Problemhunden wurden. Aber das Züchten geht unter dem Schutz des ÖKV weiter, „weil Listenhunde in den richtigen Händen ganz normale Hunde sein können.“ Stimmt. Aber was, wenn sie nicht in die richtigen Hände kommen? Dazu folgende Fragen:

  1. Wozu brauchen wir hier in Österreich Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial?
  2. Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
  3. In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
  4. Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
  5. Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
  6. Was geschieht mit Hunden dieser Rassen, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird es Probleme mit diesen Hunden geben. Probleme, an denen diese Tiere schuldlos sind.

  • Gezüchtet um, unter anderem einer bestimmter Klientel mit schwacher Persönlichkeit die Möglichkeit zu geben, nach außen das Gefühl von Stärke vorzutäuschen;
  • gezüchtet um möglicherweise als Kampfhunde missbraucht zu werden;
  • gezüchtet von Leuten, denen es darum geht, Geld mit diesen Tieren zu machen.
  • Gezüchtet um irgendwann in einem der Tierschutzhäuser zu landen, wo sie ein Leben lang hinter Gittern als unvermittelbar leben müssen.

Nur ein striktes Zucht- und ein streng überwachtes Importverbot solcher Hunderassen sind der richtige Weg dieses Tierleid zu vermeiden. Mit Strafen bei Verstößen, die wirken. Die derzeitigen Besitzer von Listenhunden gehören:

  1. umgehend registriert (Chipnummer des Hundes und Identität des Besitzers),
  2. auf ihr Vorleben überprüft (Leumundszeugnis),
  3. speziell geschult (Seminare min. fairdog-Standard) und
  4. nach einem Vorfall erneut auf ihre Sachkompetenz und Führungsqualitäten geprüft.
  5. Das Abgeben dieser Hunde in Tierschutzhäusern muss für deren Besitzer finanzielle Konsequenzen haben.

Das frühe Sachkundeseminar (fairdog-Standard) ist eine wichtige Grundlage für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung, denn sie gibt dem/der Seminarleiter/in die Möglichkeit, den Hundehalter zu einer verantwortungsbewussten Haltung und Führung des Hundes zu motivieren. Absolventen von Sachkundeseminaren und eines Hundetrainings bis BGH 1/A zeigen sowohl Interesse an der umgebungsharmonischen Führung ihrer Hunde als auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen. Das sollte von Seiten der Kommunen entsprechend – z.B. durch den Erlass der Hundesteuer im Abschlussjahr – gewürdigt werden, denn die Ausbildung von Hund und Halter bis zum BGH A/1 kostet viel Geld.

Es kann für keinen Hundebesitzer verständlich sein, wenn die Hundesteuer nicht zweckgebunden in die Gemeindekasse fließt und die Interessen der Hundehalter unberücksichtigt bleiben. Es geht vielen verantwortungsvollen Hundehaltern weniger um die Höhe der Hundesteuer als um deren Verwendung zur Verbesserung der Infrastruktur für Hund und Halter. Deshalb fordert fairdog die Zweckbindung der Hundesteuer.

Ein Hundesteuersatz von 20, 30 oder 60 Euro pro Jahr kann kaum dazu beitragen, die Probleme der Hundehalter oder Probleme mit Hunden zu lösen. Wenn eine Gemeinde ihren Hundehaltern eine adäquate Infrastruktur bietet, hat sie auch das Recht eine Gegenleistung bei der Hundesteuer einzufordern. fairdog regt an, dass die Bedürfnisse der Hundehalter in den Gemeinden erhoben werden und den Menschen dann ein realistisches Infrastrukturkonzept samt Kalkulation der Hundesteuer vorgelegt wird. Der Aufwand für eine entsprechende Infrastruktur sollte dann die Grundlage für die Höhe der Hundesteuer sein.

Eine Gemeinde, die ihren Hundehaltern Leinenzwang verordnet, muss deren Hunden zum Ausgleich Hundefreilaufzonen bieten. Sicherheit erreicht man nicht durch Einschränkung, sondern durch gesteuerte Freiheit. Permanente Einschränkung führt bei Hunden (wie auch beim Menschen) zu Stress und Aggression. Als Hundefreilaufzone eigenen sich eingezäunte Areale von mindestens 3.000 m² oder uneingezäunte Areale von mindestens 6.000 m². Eine klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken durch Hinweistafeln hilft, Konflikte schon im Ansatz zu vermeiden.