Achtung! Brut- und Setzzeit von Mitte März bis 15. Juli

 

Bitte Hunde jetzt in Wald und Feld an die Leine!

Der Klimawandel lässt auch den Frühling früher kommen. Der Wald füllt sich mehr und mehr mit frisch gesetzten Jungtieren und Bodenbrütern. Sie brauchen jetzt vor allem Ruhe und Sicherheit.

Solange wir uns auf den bestehenden Waldwegen und Pfaden bewegen, ist das für Wildtiere überschaubar und nicht bedrohlich. Zur Bedrohung werden wir aber, wenn wir diese, uns vorbehaltenen Räume verlassen und uns innerhalb ihrer Lebensräume bewegen. Die Tiere reagieren auf Eindringlinge – und das sind wir dann – extrem gestresst und geraten leicht in Panik. Dabei flüchten sie oft kilometerweit bis sie sich wieder sicher fühlen. Besonders frei laufende Hunde stellen eine völlig unberechenbare Bedrohung für das Wild und die hilflosen Setzlinge dar.

Deshalb BITTE führt Eure Hunde zwischen jetzt und Mitte Juli kontrolliert an der Leine!

 

 

 

Ein österreichisches Hundeführgesetz

 

Vorwort

Die von einer Reihe tragischer Vorfälle ausgelöste Debatte über ein „strengeres“ Hundehaltegesetz, sollte an sich zu einer Diskussion über zwei grundsätzliche Fragen geführt werden:

  1. Welche Hunde wollen wir in unserem sozialen Umfeld als Arbeitshunde, als Begleiter oder als Familienmitglieder, und welche wollen wir nicht.
  2. Es gibt „Fachleute“ die überhaupt keine Liste wollen; ich denke, 1 Rassenliste ist nicht genug. Wir bräuchten 3 Listen, resp. Kategorien von Hunden:
    •    – Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Zucht- und Importverbot)
    •    – Hunde, die nur von geprüften Haltern geführt werden dürfen (Schäferhunde, Dobermann, Riesenschnauzer, Hovawart, Gordon Setter, etc.)
    •    – Hunde, bei denen ein normaler Hundeführschein reichen sollte
  3. Warum ist Hundesache nicht Bundessache (?) und warum gibt es keine einheitlichen Hundeführseminare, resp. eine einheitliche und nachvollziehbare Vorbereitung für den zukünftigen Hundehalter?

 

Ein Hund ist ein fühlendes und reagierendes Lebewesen: Mitarbeiter (Jagdhund, Suchhund), Begleiter, bester Freund, Familienmitglied. Das als Teil des Hundesports deklarierte Hetzen von Hunden auf Menschen – von wem auch immer, warum auch immer – ist stets mit Tierleid verbunden und deshalb indiskutabel; und um es noch deutlicher zu sagen: für alle, die denken, dass da eh nix dabei ist: HUNDE BRAUCHEN KEINEN SPORT!!! Wer seinem Hund Herausforderungen bieten möchte: AGILITY und Men Trailing sind mehr als genug der Auslastung. In den meisten Fällen genügen 90 Minuten täglich kooperatives Spazierengehen mit seinem Hund.

Im Folgenden die Basis für ein sinnvolles Hundehaltergesetz.

 

Das sind die Grundlagen:

 

1. Anmeldepflicht für alle Hunde und jährliche Hundemarke.

Ohne Anmeldepflicht können Hundehalter weder steuerlich erfasst noch registriert werden. Das ist aber die Grundvoraussetzung dafür, die Bedürfnisse der Hundehalter einer Gemeinde zu erfassen und einen gerechten Hundesteuersatz zu errechnen. Die jährliche Hundemarke sollte sich (so wie das Pickerl) farblich von der Vorjahresmarke abheben und alphanumerisch gekennzeichnet sein.

 

2. Keine Hunde für mehrfach vorbestrafte Gewalttäter.

Die Haltung und gewaltfreie Erziehung eines Hundes verlangt viel Zeit, Geduld und natürliche Autorität. Menschen, die wiederholt bewiesen haben, dass sie ihre Ziele nur mit Gewalt erreichen können, sind völlig ungeeignet, einem Hund – egal welcher Rasse – ein guter souveräner Führer zu sein.

 

3. Zucht- und Importverbot für Listenhunde.

Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“, wobei diese Liste dringend überarbeitet werden müsste!
Die Tierschutzhäuser sind voll mit unvermittelbaren Hunden dieser Art, weil sie für ihre Besitzer zu Problemhunden wurden.
Aber das Züchten geht unter dem Schutz des ÖKV weiter, „weil Listenhunde in den richtigen Händen ganz normale Hunde sein können.“ Stimmt. Aber was, wenn sie nicht in die richtigen Hände kommen?

Dazu folgende Fragen:

  1. Wozu brauchen wir hier in Österreich Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial?
  2. Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
  3. In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
  4. Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
  5. Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
  6. Was geschieht mit Hunden dieser Rassen, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird es Probleme mit diesen Hunden geben. Probleme, an denen diese Tiere schuldlos sind.

  • Gezüchtet um, unter anderem einer bestimmter Klientel mit schwacher Persönlichkeit die Möglichkeit zu geben, nach außen das Gefühl von Stärke vorzutäuschen;
  • gezüchtet um möglicherweise als Kampfhunde missbraucht zu werden;
  • gezüchtet von Leuten, denen es darum geht, Geld mit diesen Tieren zu machen.
  • Gezüchtet um irgendwann in einem der Tierschutzhäuser zu landen, wo sie ein Leben lang hinter Gittern als unvermittelbar leben müssen.

Nur ein striktes Zucht- und ein streng überwachtes Importverbot solcher Hunderassen sind der richtige Weg dieses Tierleid zu vermeiden. Mit Strafen bei Verstößen, die wirken.
Die derzeitigen Besitzer von Listenhunden gehören:

  1. umgehend registriert (Chipnummer des Hundes und Identität des Besitzers),
  2. auf ihr Vorleben überprüft (Leumundszeugnis),
  3. speziell geschult (Seminare min. fairdog-Standard) und
  4. nach einem Vorfall erneut auf ihre Sachkompetenz und Führungsqualitäten geprüft.
  5. Das Abgeben dieser Hunde in Tierschutzhäusern muss für deren Besitzer finanzielle Konsequenzen haben.

 

4. Verpflichtendes Sachkundeseminar vor Anschaffung eines Hundes und Förderung von Sachkundeseminaren durch den Erlass der Hundesteuer für das betreffende Jahr.

Das frühe Sachkundeseminar (fairdog-Standard) ist eine wichtige Grundlage für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung, denn sie gibt dem/der Seminarleiter/in die Möglichkeit, den Hundehalter zu einer verantwortungsbewussten Haltung und Führung des Hundes zu motivieren. Absolventen von Sachkundeseminaren und eines Hundetrainings bis BGH 1/A zeigen sowohl Interesse an der umgebungsharmonischen Führung ihrer Hunde als auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen. Das sollte von Seiten der Kommunen entsprechend – z.B. durch den Erlass der Hundesteuer im Abschlussjahr – gewürdigt werden, denn die Ausbildung von Hund und Halter bis zum BGH A/1 kostet viel Geld.

 

5. Zweckbindung von Hundesteuer und einschlägigen Bußgeldern zur Errichtung von hundegerechten Infrastrukturen.

Es kann für keinen Hundebesitzer verständlich sein, wenn die Hundesteuer nicht zweckgebunden in die Gemeindekasse fließt und die Interessen der Hundehalter unberücksichtigt bleiben. Es geht vielen verantwortungsvollen Hundehaltern weniger um die Höhe der Hundesteuer als um deren Verwendung zur Verbesserung der Infrastruktur für Hund und Halter. Deshalb fordert fairdog die Zweckbindung der Hundesteuer.

 

6. Anpassung der Hundesteuer an die Erfordernisse der jeweiligen Gemeinde zur Errichtung und Erhaltung der entsprechenden Infrastruktur, sowie an Größe und Anzahl der gehaltenen Hunde.

Ein Hundesteuersatz von 20, 30 oder 60 Euro pro Jahr kann kaum dazu beitragen, die Probleme der Hundehalter oder Probleme mit Hunden zu lösen. Wenn eine Gemeinde ihren Hundehaltern eine adäquate Infrastruktur bietet, hat sie auch das Recht eine Gegenleistung bei der Hundesteuer einzufordern. fairdog regt an, dass die Bedürfnisse der Hundehalter in den Gemeinden erhoben werden und den Menschen dann ein realistisches Infrastrukturkonzept samt Kalkulation der Hundesteuer vorgelegt wird. Der Aufwand für eine entsprechende Infrastruktur sollte dann die Grundlage für die Höhe der Hundesteuer sein.

 

7. Verbesserung der Infrastruktur für Hundehalter: Hundefreundliche Zonen, Freilaufzonen; Säckchenspender, Mülleimer zur Entsorgung in zumutbaren Abständen; klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken.

Eine Gemeinde, die ihren Hundehaltern Leinenzwang verordnet, muss deren Hunden zum Ausgleich Hundefreilaufzonen bieten. Sicherheit erreicht man nicht durch Einschränkung, sondern durch gesteuerte Freiheit. Permanente Einschränkung führt bei Hunden (wie auch beim Menschen) zu Stress und Aggression. Als Hundefreilaufzone eigenen sich eingezäunte Areale von mindestens 3.000 m² oder uneingezäunte Areale von mindestens 6.000 m². Eine klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken durch Hinweistafeln hilft, Konflikte schon im Ansatz zu vermeiden.

 

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Bernd H. Pierstorff

 

 

 

Die jährliche Gesunden-Untersuchung Eurer Hunde ab dem 5. Lebensjahr

 

3 Hundeschicksale innerhalb von 5 Wochen:

SANTOS ein wunderschöner total lieber Border Collie, den ich 11 Jahre lang regelmäßig in Betreuung hatte und der für mich wie mein eigener Hund war, war noch Ende Oktober bei mir im Salon – scheinbar völlig gesund; 4 Wochen später musste er mit nur 12 Lebensjahren eingeschläfert werden: Milzkrebs im letzten Stadium.

STROLCHI, der von mir 8 Monate lang betreute und dann von mir adoptierte Drahthaarmischling, zeigte plötzlich Symptome einer schweren Erkrankung: Milzkrebs im letzten Stadium. Das Einzige, was ich für ihn tun konnte, war ein sanfter Tod in den Armen seines Frauchens.

FORTUNA, die Pudel-Hündin meiner Freundin Ilse, wurde daraufhin sofort durchuntersucht: Blutbild im November (völlig unauffällig) Ultraschall gestern: Milzkrebs – NOCH operabel. Es zeigten sich in der Milz zwei Karzinome, eines kurz vor dem Platzen, und ein kleineres. Ich hoffe, sie wird bald wieder gesund!

Milzkrebs ist viel weiter verbreitet, als allgemein bekannt, und er taucht sehr schnell und nahezu symptomlos auf; Symptome werden erst durch das Aufbrechen der Milz und die damit verbundene Einblutung in den Bauchraum erkennbar: Der Hund wird sehr still und verkriecht sich in eine Ecke: Symptome von Schmerzen, zumindest aber einem ihm fremden Gefühl von Unbehagen. Dann aber ist es bereits zu spät. Ein Hund kann ab seiner Lebensmitte sehr gut auch ohne Milz leben. Es gibt aber noch eine Reihe anderer Krebsarten, die, wenn sie rechtzeitig entdeckt werden, operabel sind. Deshalb:

Bitte ab dem 5. Lebensjahr: 2 x Ultraschall und 2 x Blutbild pro Jahr! Bei rechtzeitiger Diagnose kann man noch operieren. Die Früherkennung sämtlicher Krebsarten sind für unsere Hunde ebenso wichtig, wie für uns Menschen. Zur Gesunden-Untersuchung gehören auch Kontrolle von Krallenlänge, Zahnstein und Innen-Ohr.

 

Das heimtückische an Milzkrebs ist seine Symptomlosigkeit. Die Symptome zeigen sich erst nach dem Platzen der Milz: Der Hund verblutet innerlich und entwickelt sofort Metastasen in allen Organen. Zeigen sich die Symptome, wie Verhaltensänderungen durch die Schmerzen, ist es bereits zu spät. Um ihm noch ärgere Schmerzen und einen grausamen Tod zu ersparen sollte er so rasch wie möglich eingeschläfert werden. Das sind Fotos, wenige Wochen vor dem Tod der Hunde aufgenommen wurden. Sie waren agil und fraßen ganz normal. Beide wurden sanft eingeschläfert.

 

Bernd H. Pierstorff