Österreichs Hundehaltegesetze und warum sich damit keine einzige Hundeattacke verhindern lässt.

 

Mizzi ist ein besonders gutmütiges, ausgesprochen fröhliches und umgängliches Hundeweibchen. Sie liebt alle Hunde, alle Katzen und alle Menschen. Ich kenne das Froschi seit seinem 6. Lebensmonat und liebe sie wie meinen eignen Hund. Und jeder, der sie kennen lernt, schließt sie wegen ihrer Freundlichkeit und Fröhlichkeit sofort ins Herz. Aber seit das Niederösterreichische Hundehaltegesetz in Kraft ist, wird ihr Frauchen immer wieder wegen Mizzi angepöbelt. Die beiden werden sogar bedroht und angespuckt. Denn Mizzi ist ein Bullterrier und Bullterrier stehen auf der Liste der „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“.

Chester verbrachte 9 (neun) Jahre unschuldig hinter den Gittern des Wiener Tierschutzhauses. Viermal wurde er herausgeholt und viermal wurde er wieder zurückgebracht. Aus nichtigsten Anlässen. Dann fand ihn ein Mensch, der zu ihm stand und entschlossen war, es auch weiterhin zu tun: eine zarte kleine Frau mit Hunde-Feeling, gesundem Menschenverstand und großem Herzen. Ich habe durch sie Chester als sanften freundlichen Hund kennen gelernt, der trotz allem, was man ihm angetan hat, mit anderen Hunden und Menschen gut kann. Sein Schicksal verdankt er einer miserablen Gesetzgebung und jenen Leuten, die Hunde wie ihn kreieren, ohne die Folgen ihres Handelns zu bedenken, und das ist auch der einzige „Fehler“ von Chester: Er ist ein Mix aus American Stafford und Schäferhund.

Luis ist ein hübscher kastrierter Rüde. Freundlich, verspielt, sanft und verschmust. Er wurde von seinem ersten Besitzer bei einer U-Bahnstation angebunden und verlassen. Nach einem halben Jahr Tierschutzhaus nahm ihn ein junger Mann zu sich. Der junge Mann ist ein freundlicher, anständiger Mensch aber er hat zwei Piercings an der Lippe und zusammen mit Luis passt er genau in das von Herrn Landesrat Schneeberger gezimmerte Schema des Stafford-Besitzers: Luis ist ein American-Stafford(-Mix).

Diese drei Fälle (ich hätte noch ein paar auf Lager) zeigen, dass die auf purer Ahnungslosigkeit beruhende Gesetzessituation vor allem einen Effekt hat: Sie diskriminiert Hunde und deren Halter nur auf Grund der Hunderasse. Aber sie ist damit nicht in der Lage, auch nur einen einzigen Hundebiss zu verhindern oder die Sicherheit der Menschen zu erhöhen. Ganz im Gegenteil. Die diversen Landtage haben es noch nicht einmal geschafft, Sachkundeseminare zu normieren. Das aber wäre eine Grundvoraussetzung für einen Österreichischen Hundeführschein – der aber wäre die Grundlage für ein wirksames Hundeführgesetz. Ein Mensch, der die Körpersprache seines Hundes versteht, der in der Lage ist, Stress-Situationen sofort zu erkennen und sie zu bereinigen, ein Mensch, der weiß, warum ein Hund in einer Situation so und so reagiert, der wird seinem Hund bestimmte Situationen gar nicht erst zumuten und er wird ihm stets mit jener Gelassenheit und Energie begegnen können, die man natürliche Autorität nennt. Und auf diese Autorität reagiert der Hund: Mit Gehorsam. So einfach ist das.

Überhaupt geht die Diskussion um „gefährliche Hunderassen“ am eigentlichen Problem vorbei. Wenn man sich die österreichische Beißstatistik ansieht, dann liegt dort an erster Stelle der Deutsche Schäferhund, gefolgt vom Dobermann. Auf den Plätzen: Spitz, Pekingese, Dackel, Schnauzer und Collie. Der äußerst problematische Rottweiler rangiert zwischen Pudel und Beagle erst an 9. Stelle. Was also ist eine gefährliche Hunderasse? Problematisch kann jeder Hund werden, der nicht sachkundig geführt wird. Das gilt für den Pitbull ebenso, wie für den Deutschen Schäferhund, den Rottweiler oder den Dackel. Und deshalb wäre die einzig vernünftige Lösung all dieser Hundeprobleme ein normierter Österreichischer Hundeführschein, um den man sich aus mir unverständlichen Gründen nach wie vor drückt. Der Hundeführschein bedeutet Sachkundeseminar für den Hundehalter plus Hundeschule bis mindestens BGH 1; wobei bei bestimmten Hund-Mensch-Konstella-tionen auch ein Wesenstest beider angebracht wäre.

 

Was fairdog sich als ersten Schritt wünscht

Der Besuch eines Sachkundeseminars sollte bis spätestens 6 Monate nach Anmeldung jedes Hundes nachzuweisen sein, denn damit kann der Hundehalter schon zu Beginn seiner Mensch-Hund-Beziehung jene Haltungs- und Führungsfehler vermeiden, die später zu mitunter schwerwiegenden Problemen (auch für das Tier) führen können. Deshalb sollte das Sachkundeseminar unbedingt vor der Hundeschule besucht werden. Und es sollte für jeden Hundehalter gelten, egal welchen Hund er hat. Auch für die viel zitierte 78 jährige Oma, die sich einen Hund aus dem Tierschutzhaus holen möchte. Denn wer nicht fähig ist, einem Hundeführ-Seminar zu folgen, kann auch keinen Hund halten und führen.

Diese Regelung hätte auch jenen Fall verhindert, wo zwei Rottweiler, eine junge Frau attackierten und verletzten und die nun als blutrünstige Bestien dargestellt werden. Denn jeder Absolvent eines Sachkundeseminars weiß, warum die paarweise Haltung bestimmter Hunderassen problematisch werden kann. Und jeder Absolvent unserer Sachkundeseminare weiß, wie die Mehrfachhaltung von Hunden gestaltet werden muss, damit Probleme verhindert werden können.

Nur unsere Politiker wissen das nicht.

 

 

<<< back