Zucht- und Importverbot für Listenhunde

 

Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“.

Die Tierschutzhäuser sind voll mit Hunden dieser Art. Das könnte man ändern!

Dazu 6 Fragen:

  1. Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wollen?
  2. Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
  3. In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
  4. Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
  5. Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
  6. Was geschieht mit Hunden dieser Rassen, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird es Probleme mit diesen Hunden geben. Probleme, an denen diese Tiere schuldlos sind. Gezüchtet um eine bestimmte Klientel zu bedienen; gezüchtet um schwachen Persönlichkeiten das Gefühl von Stärke zu vermitteln; gezüchtet von Leuten, denen es vor allem darum geht, Geld mit diesen Tieren zu machen. Gezüchtet um irgendwann in einem der Tierschutzhäuser zu landen, wo sie nach einiger Zeit der Unvermittelbarkeit eingeschläfert werden sollen.

Nur ein striktes Zucht und ein streng überwachtes Importverbot solcher Hunderassen sind der richtige Weg dieses Tierleid zu vermeiden. Mit Strafen bei Verstößen, die wirken.

Die derzeitigen Besitzer von Listenhunden gehören

  • umgehend registriert,
  • auf ihr Vorleben überprüft,
  • speziell geschult (Seminare min. fairdog Standard) und
  • jährlich auf ihre Sachkompetenz und Führungsqualitäten geprüft.

Das Abgeben dieser Hunde in Tierschutzhäusern muss für deren Besitzer finanzielle Konsequenzen haben.

 

 

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