fairdog fordert: Zucht- und Importverbot für Listenhunde

 

Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“.

Die Tierschutzhäuser sind voll mit unvermittelbaren Hunden dieser Art, weil sie für ihre Besitzer zu Problemhunden wurden.

Aber das Züchten geht unter dem Schutz des ÖKV weiter, „weil Listenhunde in den richtigen Händen ganz normale Hunde sein können.“ Stimmt. Aber was, wenn sie nicht in die richtigen Hände kommen?

Dazu 6 Fragen:

  1. Wozu brauchen wir hier in Österreich Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial?
  2. Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
  3. In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
  4. Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
  5. Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
  6. Was geschieht mit Hunden dieser Rassen, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird es Probleme mit diesen Hunden geben. Probleme, an denen diese Tiere schuldlos sind.

  • Gezüchtet um, unter anderem einer bestimmter Klientel mit schwacher Persönlichkeit die Möglichkeit zu geben, nach außen das Gefühl von Stärke vorzutäuschen;
  • gezüchtet um möglicherweise als Kampfhunde missbraucht zu werden;
  • gezüchtet von Leuten, denen es darum geht, Geld mit diesen Tieren zu machen.
  • Gezüchtet um irgendwann in einem der Tierschutzhäuser zu landen, wo sie ein Leben lang hinter Gittern als unvermittelbar leben müssen.

Nur ein striktes Zucht- und ein streng überwachtes Importverbot solcher Hunderassen sind der richtige Weg dieses Tierleid zu vermeiden. Mit Strafen bei Verstößen, die wirken.
Die derzeitigen Besitzer von Listenhunden gehören:

  1. umgehend registriert (Chipnummer des Hundes und Identität des Besitzers),
  2. auf ihr Vorleben überprüft (Leumundszeugnis),
  3. speziell geschult (Seminare min. fairdog-Standard) und
  4. nach einem Vorfall erneut auf ihre Sachkompetenz und Führungsqualitäten geprüft.
  5. Das Abgeben dieser Hunde in Tierschutzhäusern muss für deren Besitzer finanzielle Konsequenzen haben.

 

Bernd H. Pierstorff

 

 

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