3. Zucht- und Importverbot für Listenhunde

 

Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“.
Die Tierschutzhäuser sind voll mit Hunden dieser Art. Wollen wir das ändern?
Dazu folgende Fragen:

  • Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wollen?
  • Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
  • In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
  • Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
  • Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
  • Was geschieht mit diesen Hunden, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?

 

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