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1. Anmeldepflicht für alle Hunde und jährliche Hundemarke.

 

Ohne Anmeldepflicht können Hundehalter weder steuerlich erfasst noch registriert werden. Das ist aber die Grundvoraussetzung dafür, die Bedürfnisse der Hundehalter einer Gemeinde zu erfassen und einen gerechten Hundesteuersatz zu errechnen. Die jährliche Hundemarke sollte sich (so wie das Pickerl) farblich von der Vorjahresmarke abheben und alphanumerisch gekennzeichnet sein.

 

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